Artikel vom: 11.11.2010
Die Pflicht zur Abgabe einer E-Bilanz sowie E-Gewinn- und Verlustrechnung wird um ein Jahr verschoben. Wie das Bundesfinanzministerium mitteilt, habe die Verbandsanhörung im Oktober deutlich gemacht, dass die technischen und organisatorischen Voraussetzungen in den Unternehmen noch nicht vollständig vorhanden sind.
Ab 2011 sollte für Unternehmen die Pflicht bestehen, für die nach dem
31. Dezember 2010 beginnenden Wirtschaftsjahre die elektronische Bilanz sowie die elektronische Gewinn- und Verlustrechnung zusammen mit den Steuererklärungen an die Finanzämter zu übermitteln.
Über den nun vom Bundesfinanzministerium vorgelegten Entwurf einer Verordnung zur Festlegung eines späteren Anwendungszeitpunktes wird der Bundesrat am 17. Dezember 2010 entscheiden.
Derweil können die betroffenen Unternehmen und die Finanzverwaltung die Zeit bis zur erstmaligen Anwendungspflicht dafür nutzen, die technischen und organisatorischen Voraussetzungen für die Übermittlung der Bilanzen und Gewinn- und Verlustrechnungen zu optimieren, so das BMF. Hierfür soll im Rahmen eines Pilotprojektes mit freiwilligen Unternehmen das Verfahren erprobt werden.
Quelle: (BMF / STB Web)